RS VwGH Erkenntnis 1998/06/25 97/15/0147

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Veröffentlicht am 25.06.1998
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Rechtssatz

In der Übertragung des Treugutes an den Treuhänder bzw durch den Treuhänder ist in der Regel ein umsatzsteuerlich relevanter Vorgang zu erblicken (Hinweis E 18.3.1997, 95/14/0082).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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