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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1;Rechtssatz
Das Vorliegen einer Veräußerung des Klientenstocks als der wesentlichen Grundlage einer Steuerberatungskanzlei ist grundsätzlich zu bejahen, wenn sich der übertragende Steuerberater gegen Entgelt gegenüber dem Erwerber verpflichtet hat, die Klienten selbst nicht mehr zu betreuen und sich zu bemühen, daß seine bisherigen Klienten zu Klienten des Erwerbers der Kanzlei werden (Hinweis E 16.6.1987, 86/14/0181).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994150129.X03Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015