RS Vwgh 1998/6/25 94/15/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1998
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs2;

Rechtssatz

Das Vorliegen einer Veräußerung des Klientenstocks als der wesentlichen Grundlage einer Steuerberatungskanzlei ist grundsätzlich zu bejahen, wenn sich der übertragende Steuerberater gegen Entgelt gegenüber dem Erwerber verpflichtet hat, die Klienten selbst nicht mehr zu betreuen und sich zu bemühen, daß seine bisherigen Klienten zu Klienten des Erwerbers der Kanzlei werden (Hinweis E 16.6.1987, 86/14/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994150129.X03

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten