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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §39 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/19 93/09/0041 3Stammrechtssatz
Die Frage, ob und wann dem Zustellungsbevollmächtigten im Falle einer im Sinne des ersten Satzes des § 9 Abs 1 ZustellG unzulässigen Zustellung an den Vertretenen das betreffende Schriftstück tatsächlich zugekommen ist, hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995190428.X01Im RIS seit
20.11.2000