RS Vwgh 1998/6/26 97/19/1670

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Veröffentlicht am 26.06.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §42 Abs2 litb;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0219 B 23. Oktober 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Der Beschwerdegrund der Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde ist auch ohne diesbezügliche Rüge der Partei wahrzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997191670.X03

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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