RS Vwgh 1998/6/29 94/10/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1998
beobachten
merken

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §8 litf;

Rechtssatz

Waren die Angaben über die Mindesthaltbarkeitsfrist in Verbindung mit den angegebenen Lagerbedingungen von Anfang an falsch und daher irreführend iSd § 8 lit f LMG 1975, so liegt eine Falschbezeichnung nach § 7 Abs 1 lit c LMG 1975 vor. Ob dies zutrifft, hängt allein davon ab, ob die seinerzeit deklarierte Haltbarkeitsfrist iVm den angegebenen Lagerbedingungen für die betreffende Ware objektiv und generell betrachtet unrichtig - dh zu lange bemessen - war. Es trifft daher nicht zu, daß es nur auf die Verkehrsfähigkeit und Genußtauglichkeit im Einzelfall ankäme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994100132.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten