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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausgehend von § 17 Abs 1 bis Abs 3 ForstG 1975, § 19 Abs 11 ForstG 1975 und § 60 AVG obliegt es der Forstbehörde im Rodungsverfahren, gestützt auf entsprechende Ermittlungsergebnisse, in einer der nachprüfenden Kontrolle zugänglichen Weise darzutun, ob und in welchem Ausmaß ein öffentliches Interesse am geltend gemachten Rodungszweck besteht und gegebenenfalls, ob und aus welchen Gründen dieses öffentliche Interesse jenes an der Erhaltung der zur Rodung beantragten Flächen überwiegt (Hinweis E 15.9.1997, 96/10/0123).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100012.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008