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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/05/06 95/10/0260 2Stammrechtssatz
Auf Grund der auf die Geltendmachung seiner subjektiven Rechte beschränkten Parteistellung ist es dem Eigentümer der an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzenden Waldflächen verwehrt, eine Beeinträchtigung fremder Rechte oder nicht mit seinem Waldgrundstück im Zusammenhang stehender öffentlicher Interessen geltend zu machen.
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung KirchenbeitragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996100125.X01Im RIS seit
11.07.2001