RS Vwgh 1998/6/29 96/10/0125

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Veröffentlicht am 29.06.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §8;
ForstG 1975 §14 Abs3;
ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §19 Abs5 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/06 95/10/0260 2

Stammrechtssatz

Auf Grund der auf die Geltendmachung seiner subjektiven Rechte beschränkten Parteistellung ist es dem Eigentümer der an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzenden Waldflächen verwehrt, eine Beeinträchtigung fremder Rechte oder nicht mit seinem Waldgrundstück im Zusammenhang stehender öffentlicher Interessen geltend zu machen.

Schlagworte

Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung Kirchenbeitrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996100125.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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