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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/07/0055 E 11. Oktober 1983 RS 2 (hier: Widmung des betreffenden Grundstückes als "Sonderfläche Jagdhaus" iSd § 43 Abs 1 lit a Tir ROG 1994).Stammrechtssatz
Selbst wenn die Rodungsfläche in einem bereits bestehenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Bauland ausgewiesen ist, bedeutet dies noch nicht, dass eine Verwirklichung dieser anderen Widmung entgegen dem Grundsatz der Walderhaltung auf jeden Fall zulässig wäre. Auch dann hat vielmehr die Forstbehörde allein festzustellen, ob die erforderliche Rodungsbewilligung als im öffentlichen Interesse gelegen zu erteilen ist (Hinweis E 19.4.1983, 82/07/0248, und E 29.11.1976, 1890/76, VwSlg 9190 A/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100012.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008