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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Existenzgefährdung und einen Verlust von Arbeitsplätzen hat die Bf nicht dokumentiert. Zu Recht hat die belBeh Belege hiefür von der Bf gefordert, weil nur diese in der Lage war, jene Unterlagen zu liefern, aus denen sich eine Existenzgefährdung ihres Betriebes und eine Gefährdung von Arbeitsplätzen ableiten ließe (Hinweis E 21.11.1994, 94/10/0082).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998100037.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009