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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeerhebung gegen einen Bescheid der Gemeinde wegen Aussichtslosigkeit mangels Erschöpfung des InstanzenzugesRechtssatz
Gegen den Bescheid der Berufungskommission der Stadt Hohenems stand dem Einschreiter gemäß §50 Vlbg BauG 1972 iVm §50, §53 und §83 Abs1 Vlbg GdG 1985 - wie auch in der Rechtsmittelbelehrung des genannten Bescheides angegeben - das außerordentliche Rechtsmittel der Vorstellung an die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn offen.
Eine Beschwerde gegen den genannten Bescheid wäre sohin mangels Erschöpfung des Instanzenzuges zurückzuweisen (§19 Abs3 Z2 lita VfGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Verfahrenshilfe, Gemeinderecht, VorstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B2575.1997Dokumentnummer
JFR_10028972_97B02575_01