Index
L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §68 Abs4;Rechtssatz
Die Entscheidung, gemäß § 68 Abs 4 AVG (diese Bestimmung wird in § 20 Abs 6 Bgld RPG zitiert und ist daher auch hinsichtlich ihres Einleitungssatzes anzuwenden) in Ausübung des Aufsichtsrechtes einen Bescheid aufzuheben, wenn er an einem durch gesetzliche Vorschrift ausdrücklich mit Nichtigkeit bedrohten Fehler leidet, stellt eine Ermessensentscheidung dar.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050042.X01Im RIS seit
06.08.2001