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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/05/0252 2Stammrechtssatz
Ein Betriebsinhaber kann gegen ein Bauvorhaben für ein Wohnhaus nicht mit Erfolg einwenden, die künftigen Bewohner hätten seinen Betrieb und die von ihm ausgehenden Immissionen hinzunehmen (Hinweis E 6.3.1984, 84/05/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050055.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009