RS Vwgh 1998/6/30 94/05/0358

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Veröffentlicht am 30.06.1998
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §41 Abs1;
AVG §42 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Wurde bei einer Bauverhandlung das Projekt geändert, liegt diesbezüglich eine Präklusion nicht vor.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994050358.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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