RS Vwgh 1998/6/30 98/11/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1998
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs1;

Rechtssatz

Anders als im Falle eines stattgefundenen Alkoholmißbrauches oder Drogenmißbrauches vermag die Tatsache des Vorfindens von Suchtgiftutensilien anläßlich einer Hausdurchsuchung - ebenso wie das Vorfinden von alkoholischen Getränken - für sich allein noch nicht begründete Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG gegen die geistige oder körperliche Eignung des Inhabers der Wohnung (des Hauses) zum Lenken eines Kfz zu erwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110108.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten