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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §75 Abs1;Rechtssatz
Anders als im Falle eines stattgefundenen Alkoholmißbrauches oder Drogenmißbrauches vermag die Tatsache des Vorfindens von Suchtgiftutensilien anläßlich einer Hausdurchsuchung - ebenso wie das Vorfinden von alkoholischen Getränken - für sich allein noch nicht begründete Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG gegen die geistige oder körperliche Eignung des Inhabers der Wohnung (des Hauses) zum Lenken eines Kfz zu erwecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110108.X01Im RIS seit
19.03.2001