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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/29 94/05/0205 1Stammrechtssatz
Der Anrainer besitzt ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, daß für ein im Hinblick auf die damit verbundenen Immisssionen in einer bestimmten Widmungskategorie unzulässiges Bauvorhaben keine Baubewilligung erteilt wird.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050099.X01Im RIS seit
19.09.2001