RS Vfgh 1997/11/27 B3286/96 - B279/97

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Veröffentlicht am 27.11.1997
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

EMRK Art8
AufenthaltsG §6 Abs2
AufenthaltsG §13
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
FremdenG §10 Abs1 Z4

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung einer Berufung gegen die Zurückweisung eines im Inland gestellten Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für einen vor Inkrafttreten des FremdenG nach Österreich eingereisten Asylwerber; völlige Außerachtlassung des konkreten Sachverhalts, der maßgeblichen Rechtslage und des Berufungsvorbringens

Rechtssatz

Der angefochtene Bescheid weist die Berufung ab, ohne darauf einzugehen, ob die Inlandsantragstellung gemäß §13 Abs1 AufenthaltsG zulässig gewesen wäre.

In der Begründung wird zwar die - unbestrittene - Tatsache der Inlandsantragstellung abgehandelt, ein näheres Eingehen auf das Berufungsvorbringen, der Beschwerdeführer sei dazu berechtigt gewesen, fehlt jedoch.

Keine Begründung der Abweisungsgründe des §6 Abs2 AufenthaltsG und des §10 Abs1 Z4 FremdenG.

Was schließlich die gemäß Art8 Abs1 EMRK vorgenommene Interessenabwägung betrifft, so läßt der angefochtene Bescheid nicht erkennen, von welchen "dargestellten familiären Beziehungen zu Österreich" die belangte Behörde ausgegangen ist.

Insgesamt betrachtet verkennt der Bescheid einerseits völlig die dem erstinstanzlichen Bescheid zugrundeliegenden Tatsachen sowie die maßgebliche Rechtslage, ignoriert andererseits das Berufungsvorbringen und läßt hinsichtlich der Begründung den konkreten Sachverhalt außer Acht; die belangte Behörde hat somit Willkür geübt.

(ähnlich: E v 27.11.97, B279/97 - kein Eingehen auf Verordnung der Bundesregierung BGBl 408/1995 betreffend Personen mit Beschäftigungsbewilligung).

Entscheidungstexte

  • B 3286/96
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27.11.1997 B 3286/96
  • B 279/97
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27.11.1997 B 279/97

Schlagworte

Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Bescheidbegründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:B3286.1996

Dokumentnummer

JFR_10028873_96B03286_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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