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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §144;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/08/0195Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1579/59 E 4. Mai 1960 VwSlg 5288 A/1960 RS 3Stammrechtssatz
Das Nichtvorhandensein einer häuslichen Gemeinschaft macht die Prüfung des Vorliegens der anderen Voraussetzung dafür, dass eine Auszahlung an die zuschlagsberechtigten Angehörigen erfolgen darf, nämlich der Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber einem zuschlagsberechtigten Angehörigen, entbehrlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080194.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2010