RS Vwgh 1998/6/30 97/19/0770

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Veröffentlicht am 30.06.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen der vom VwGH amtswegig durchzuführenden Prüfung der Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, wozu auch die Prüfung der Frage zählt, ob die Frist des § 27 VwGG schon verstrichen ist, ist die belBeh während der Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht von der Erstattung eines zur rechtlichen Beurteilung dieser Frage geeigneten Sachvorbringens ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997190770.X01

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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