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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Eine Regelung in der Widmungskategorie über die Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit von Appartementhäusern (wie sie etwa § 2 Abs 5 Krnt GdPlanungsG vorgesehen hat und § 3 Abs 6 Krnt GdPlanungsG 1995 vorsieht), stellt jedenfalls keine Regelung dar, die im Interesse der Nachbarn gelegen ist. Der Nachbar hat in dieser Hinsicht iZm der Frage der Einhaltung des Flächenwidmungsplanes somit kein Mitspracherecht.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050099.X02Im RIS seit
19.09.2001