RS Vfgh 1997/11/27 B2808/97

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Veröffentlicht am 27.11.1997
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Begründung des Antrages
VfGG §85 Abs2 / Abgaben

Rechtssatz

Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils.

Vorschreibung von Parkometerabgabe wegen Abstellens eines KFZ in einer Kurzparkzone ohne gültig entwerteten Parkschein.

Zur Begründung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung machte der Antragsteller keine Ausführungen.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:B2808.1997

Dokumentnummer

JFR_10028873_97B02808_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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