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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Begründung des AntragesRechtssatz
Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils.
Vorschreibung von Parkometerabgabe wegen Abstellens eines KFZ in einer Kurzparkzone ohne gültig entwerteten Parkschein.
Zur Begründung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung machte der Antragsteller keine Ausführungen.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B2808.1997Dokumentnummer
JFR_10028873_97B02808_01