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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §1 Abs2 litb idF 1997/I/078;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0049 E 29. September 1998 96/09/0057 E 29. September 1998 96/09/0261 E 29. September 1998 98/09/0055 E 17. Dezember 1998 97/09/0020 E 17. Dezember 1998 97/09/0094 E 17. Dezember 1998 96/09/0389 E 29. September 1998Rechtssatz
Der zweite Tatbestand des § 15 Abs 1 Z 5 AuslBG enthält keine Beendigungsklausel. Dem Zweck der Bewahrung der Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt für die in Österreich integrierten Ausländer der zweiten Generation würde es zuwiderlaufen, wenn ihnen bei Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit nach dem 21ten Lebensjahr und der hierauf erneuten Unterhaltsgewährung seitens des österreichischen Elternteiles nach Beendigung dieser Unterhaltsgewährung die Erlangung eines Befreiungsscheines verwehrt bliebe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998090048.X02Im RIS seit
18.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011