RS Vwgh 1998/7/1 98/09/0048

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 litb idF 1997/I/078;
AuslBG §15 Abs1 Z5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0049 E 29. September 1998 96/09/0057 E 29. September 1998 96/09/0261 E 29. September 1998 98/09/0055 E 17. Dezember 1998 97/09/0020 E 17. Dezember 1998 97/09/0094 E 17. Dezember 1998 96/09/0389 E 29. September 1998

Rechtssatz

Der zweite Tatbestand des § 15 Abs 1 Z 5 AuslBG enthält keine Beendigungsklausel. Dem Zweck der Bewahrung der Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt für die in Österreich integrierten Ausländer der zweiten Generation würde es zuwiderlaufen, wenn ihnen bei Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit nach dem 21ten Lebensjahr und der hierauf erneuten Unterhaltsgewährung seitens des österreichischen Elternteiles nach Beendigung dieser Unterhaltsgewährung die Erlangung eines Befreiungsscheines verwehrt bliebe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090048.X02

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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