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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11992E177 EGV Art177;Beachte
Kein Vorabentscheidungsantrag, da Vorjudikat des EuGH (RIS: keinVORAB2);Rechtssatz
Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, die Stellung türkischer Staatsangehöriger bei deren erstmaliger Einreise innerstaatlich zu regeln (Hinweis Urteil EuGH 17.4.1997, C 351/95). Eine Einreise und ein anschließender Aufenthalt (hier bis zur späteren Erteilung eines Sichtvermerkes) ohne einen notwendigen Einreisetitel und Aufenthaltstitel entsprechen nicht dem Erfordernis eines ordnungsgemäßen Wohnsitzes iSd Art 7 erster Satz erster Gedankenstrich Assozrat Beschluß 1/80.
Kein Vorentscheidungsantrag, da die Auslegung des Art 7 des Beschlußes des Assoziationsrates 1/80 durch die bisherige Rsp des EuGH hinreichend klargestellt ist
(Hinweis Urteil EuGH 17.4.1997, C 351/95).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61995J0351 Kadiman VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998090095.X02Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011