RS Vwgh 1998/7/1 95/09/0166

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Die Verwendung von erkennbar amtlichem Briefpapier bei Androhung rechtlicher Schritte in ausschließlich die Privatsphäre eines Beamten betreffenden Angelegenheiten ist jedenfalls geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche (ordnugsgemäße oder uneigennützige) Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zu beeinträchtigen. Das Unrecht einer diesbezüglichen Vorgangsweise ist an sich unmittelbar einsichtig und selbstverständlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995090166.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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