RS Vwgh 1998/7/1 98/09/0172

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §52 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1526/73 E 6. Mai 1975 VwSlg 4831 F/1975 RS 5

Stammrechtssatz

Werden in einer Beschwerde 2 Bescheide angefochten und hat der Bfr nur in einem Fall Erfolg, während die Beschwerde gegen den 2. Bescheid abgewiesen (zurückgewiesen) wird, so sind seine Kosten gegen die der belangten Behörde aufzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998090172.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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