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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §15 Abs1 Z3;Rechtssatz
Aus den Erläuterungen zum AuslBG (489 Blg Nr 18te GP) wird die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, mit der Nov BGBl 1988/231 in einem "wesentlichen ersten Schritt" für bestimmte Ausländer (Angehörige der zweiten Ausländergeneration) Erleichterungen für die Erlangung eines Befreiungsscheines zu normieren, sodann mit der Nov BGBl 1990/450 "in einem weiteren Schritt" den Zugang zum Befreiungsschein neuerlich zu erleichtern und mit der Nov BGBl 1992/475 durch Einführung des in § 15 Abs 1 Z 5 AuslBG "integrierten jungen Ausländern der zweiten Generation" mit einem Befreiungsschein die "Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu bewahren".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997090279.X02Im RIS seit
19.02.2002