Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuslBG §2 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/09/0173Rechtssatz
Zur Frage der Parteistellung und Klagslegitimation der ausländischen Gesellschafter im Verfahren nach § 2 Abs 4 zweiter Satz AuslBG hat der VfGH mit E 27.2.1998, G 326/97, ausgeführt, daß § 2 Abs 4 zweiter und dritter Satz AuslBG dem Art 18 Abs 1 B-VG nicht widersprechen, weil in Ermangelung einer gesetzlichen Sonderregelung im AuslBG entsprechend dem § 8 AVG jeder rechtliche Interessent, also SOWOHL DIE GESELLSCHAFT WIE DER GESELLSCHAFTER, Partei und damit antragsbefugt ist. Letzterer Auffassung schließt sich der VwGH angesichts des aus dem AuslBG ableitbaren rechtlichen Interesses des Ausländers, ohne die einschränkenden Bestimmungen dieses Gesetzes tätig werden zu können, an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998090172.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010