Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/26 89/09/0003 1Stammrechtssatz
Die Anspruchsberechtigung auf Versorgungsleistungen nach dem HVG ist auf Grund der im Zeitpunkt des Unfalles in Geltung gestandenen Rechtslage zu prüfen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090167.X01Im RIS seit
20.11.2000