RS Vwgh 1998/7/1 97/12/0423

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1998
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0424

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/24 92/12/0227 6

Stammrechtssatz

Für die Frage der Gebührlichkeit der Gefahrenzulage bzw der "Erhöhung" einer solchen kommt es nicht auf hypothetische, denkmögliche Gefahren, sondern darauf an, ob und inwieweit der Beamte (hier als Diplomat) konkret "besonderen" Gefahren ausgesetzt war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120423.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten