RS Vwgh 1998/7/2 97/07/0152

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art49 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/07/0227

Rechtssatz

Aus Art 49 Abs 1 B-VG ist abzuleiten, daß sich die verbindende Kraft von Bundesgesetzen nicht über das Bundesgebiet hinaus erstreckt. Der einfache Gesetzgeber kann aber Gegenteiliges anordnen.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070152.X02

Im RIS seit

20.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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