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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/07/0227Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0773/68 E 24. Juni 1969 VwSlg 7610 A/1969 RS 1Stammrechtssatz
Im Streit um die Parteistellung ist jedermann, der sie in Anspruch genommen hat und dem sie nicht zuerkannt wurde, beschwerdeberechtigt.
Schlagworte
ErmessenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070152.X01Im RIS seit
20.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011