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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §15;Rechtssatz
§ 48 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 enthält keine Bestimmung darüber, wie bei mehreren in Betracht kommenden agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Kreis der eine Agrargemeinschaft bildenden Anteilsberechtigten abzugrenzen ist; insbesondere ist dem § 48 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 nicht zu entnehmen, daß die Zugehörigkeit zu einer Agrargemeinschaft nach Grundbuchskörpern abzugrenzen sei, daß also Anteilsberechtigte an zu verschiedenen Grundbuchskörpern gehörigen agrargemeinschaftlichen Grundstücken nicht zu einer einzigen Agrargemeinschaft zusammengefaßt sein können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070018.X08Im RIS seit
20.11.2000