RS Vfgh 1997/11/27 G360/97

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Veröffentlicht am 27.11.1997
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Index

64 Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
64/05 Sonstiges

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
RDG §54

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Dienstrechts betreffend die Dienstbeschreibung eines Richters aufgrund der Möglichkeit des Antragstellers zur Darlegung seiner Bedenken in dem der Gesamtbeurteilung vorangegangenen gerichtlichen Verfahren

Rechtssatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §54 RDG.

Im vorliegenden Fall ist die angefochtene Vorschrift (§54 RDG) durch eine gerichtliche Entscheidung (Beschluß des Personalsenates des Oberlandesgerichtes Graz) für den Antragsteller wirksam geworden. Das dieser gerichtlichen Entscheidung vorangegangene Verfahren bot dem Antragsteller die Möglichkeit, sämtliche gegen die angefochtene Gesetzesbestimmung sprechenden Bedenken darzulegen und auf die Stellung eines Gesetzesprüfungsantrages an den Verfassungsgerichtshof durch das Gericht hinzuwirken (vgl. auch VfSlg. 13.215/1992).

Aus dem Umstand, daß im gegenständlichen Fall die vorgebrachten Bedenken des Antragstellers vom Gericht nicht geteilt wurden, kann nicht abgeleitet werden, daß nun die Legitimation zur Stellung eines (Individual-) Antrages nach Art140 Abs1 B-VG gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • G 360/97
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.11.1997 G 360/97

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Dienstrecht, Richter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:G360.1997

Dokumentnummer

JFR_10028873_97G00360_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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