RS Vwgh 1998/7/2 98/07/0018

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §35 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §99;

Rechtssatz

Eine Entscheidung darüber, ob in bezug auf bestimmte Grundstücke eine einheitliche, im gemeinsamen Eigentum stehende Agrargemeinschaft vorhanden ist oder ob es zwei (oder mehrere) getrennte Agrargemeinschaften gibt, fällt in den Rahmen des § 99 Krnt FlVfLG 1979.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070018.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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