Index
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §35 Abs1;Rechtssatz
Eine Entscheidung darüber, ob in bezug auf bestimmte Grundstücke eine einheitliche, im gemeinsamen Eigentum stehende Agrargemeinschaft vorhanden ist oder ob es zwei (oder mehrere) getrennte Agrargemeinschaften gibt, fällt in den Rahmen des § 99 Krnt FlVfLG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070018.X07Im RIS seit
20.11.2000