RS Vwgh 1998/7/2 98/16/0064

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

GGG 1984 §2 Z4;
WGG 1979 §30 Abs3;

Rechtssatz

Der Anspruch des Bundes auf die Gerichtsgebühr entsteht hinsichtlich der Gebühren für die Eintragung in die öffentlichen Bücher mit der Vornahme der Eintragung. Eine erst nach dem für die Entstehung der Gebührenschuld maßgeblichen Zeitpunkt geschaffene Voraussetzung einer Gebührenbefreiung bringt die bereits entstandene Gebührenschuld nicht mehr zum Erlöschen (Hinweis E 18.8.1994, 94/16/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160064.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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