Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Durch eine ihrem Antrag vollinhaltlich Rechnung tragende Entscheidung kann eine beschwerdeführende Partei nicht in ihren Rechten verletzt sein (Hinweis B 10.7.1997, 97/07/0081).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070018.X01Im RIS seit
20.11.2000