RS Vwgh 1998/7/2 98/07/0018

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch eine ihrem Antrag vollinhaltlich Rechnung tragende Entscheidung kann eine beschwerdeführende Partei nicht in ihren Rechten verletzt sein (Hinweis B 10.7.1997, 97/07/0081).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070018.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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