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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/27 87/07/0137 11 (hier ohne Bezugnahme auf Mitglieder eines Kollegialorgans)Stammrechtssatz
Nach der stRsp des VfGH wird das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn ein befangenes Organ an der Entscheidung mitwirkt, es sei denn, daß von Gesetzes wegen ein Recht auf Ablehnung von Mitgliedern des Kollegialorgans vorgesehen ist, was etwa im Agrarverfahren gemäß § 1 AgrVG und § 7 AVG nicht zutrifft
(Hinweis E VfGH 8.6.1979, B 568/77, VfSlg 8544/1979).
Schlagworte
Ablehnung wegen Befangenheit RechtsanspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060198.X05Im RIS seit
03.05.2001