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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Wiederaufnahme des Abgabeverfahrens und Erlassung eines neuen Körperschaftsteuerbescheides; KostenzuspruchRechtssatz
Da die mit der vorliegenden Beschwerde angefochtene Berufungsentscheidung der FLD für Oberösterreich durch den neuen Körperschaftsteuerbescheid für das abweichende Wirtschaftsjahr 1994 ihre Rechtswirkungen verloren hat, ist die Beschwerde gegenstandslos geworden; die beschwerdeführende Gesellschaft ist klaglos gestellt (vgl VfGH 29.11.88, B1090/88).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Finanzverfahren, WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B2104.1996Dokumentnummer
JFR_10028872_96B02104_01