RS Vwgh 1998/7/2 98/16/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

GGG 1984 §2 Z4;
WGG 1979 §30 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/03/30 96/16/0042 1 (Hier: Inanspruchnahme des § 30 Abs 3 WGG; die AbgPfl hat nach der am 22.3.1995 vollzogenen Eintragung des Eigentumsrechts die eheliche Lebensgemeinschaft am 1.10.1995 aufgegeben und an diesem Tag die Wohnung verlassen.

Stammrechtssatz

Der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld gegebenen Voraussetzung einer Gebührenbefreiung

nach dem maßgeblichen Zeitpunkt hat keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung (hier:

Verkauf des Eigenheims der Bausparer lange nach Eintragung des Pfandrechtes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160064.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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