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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §2 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/03/30 96/16/0042 1 (Hier: Inanspruchnahme des § 30 Abs 3 WGG; die AbgPfl hat nach der am 22.3.1995 vollzogenen Eintragung des Eigentumsrechts die eheliche Lebensgemeinschaft am 1.10.1995 aufgegeben und an diesem Tag die Wohnung verlassen.Stammrechtssatz
Der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld gegebenen Voraussetzung einer Gebührenbefreiung
nach dem maßgeblichen Zeitpunkt hat keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung (hier:
Verkauf des Eigenheims der Bausparer lange nach Eintragung des Pfandrechtes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160064.X02Im RIS seit
12.11.2001