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E1ENorm
11992E006 EGV Art6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/07/0227Rechtssatz
Das allgemeine Diskriminierungsverbot des Art 6 EGV ist dann nicht verletzt, wenn die Verweigerung der Zuerkennung der Parteistellung ihre Ursache nicht in der Staatsangehörigkeit hat.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070152.X07Im RIS seit
20.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011