RS Vwgh 1998/7/2 97/06/0101

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
MRK Art6 Abs1;
VwGG §31 Abs1 Z5;
VwGG §31 Abs2;

Rechtssatz

Wie sich insbesondere aus dem Urteil des EGMR vom 24.5.1989 im Fall Hauschildt gegen Dänemark ergibt, stellt der Umstand, daß ein Richter im selben Verfahren im Vorverfahren Entscheidungen über den Tatverdacht zu treffen hatte, noch nicht zwingend einen Befangenheitsgrund dar. Entscheidend ist nach diesem Urteil, ob die Befürchtung der mangelnden Unparteilichkeit objektiv gerechtfertigt ist. Dies kannbei Entscheidungen in anderen Strafverfahren betreffend denselben Besch, auch wenn dabei über eine Vorfrage entschieden wurde, die auch im nunmehrigen Verfahren zu beantworten ist, nicht gesagt werden. Genauso wie zwischen der Entscheidung über den Verdacht gegen einen Besch und der Entscheidung bezüglich der Schuld zu unterscheiden (im vorliegenden Beschwerdeverfahren geht es nicht um denselben Tatvorwurf, sondern um den Vorwurf der Begehung einer strafbaren Handlung vier Jahre nach jener Tat, die Gegenstand des ersten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060101.X02

Im RIS seit

20.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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