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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Der Umstand, daß in der Begründung ua davon die Rede ist, die Baugenehmigung sei rechtswidrig, womit offensichtlich nicht der bekämpfte Bescheid betreffend die Ablehnung der Zuerkennung der Parteistellung gemeint war, ist für das Erfordernis einer entsprechenden Berufungsbegründung iSd § 63 Abs 3 AVG nicht von Bedeutung (Hinweis E 7.11.1996, 95/06/0232 und E 18.12.1997, 97/06/0162).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060063.X03Im RIS seit
14.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009