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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRK Art6 Abs1;Rechtssatz
Mit dem Argument, daß "nach ständiger Rechtsprechung der
Straßburger Konventionsinstanzen ... Richter, die einen
Beschuldigten bereits einmal verurteilt haben, im gleichen Sachverhalt befangen" seien, wird nicht eine Befangenheit jener Richter des VwGH aufgezeigt, die über den in einem früheren Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden Tatvorwurf entschieden haben (hier: Gegenstand des nunmehrigen Strafverfahrens ist nicht die vom Bf im Jahre 1991 durchgeführte, dem früheren Beschwerdeverfahren zugrundeliegende, gegen das Rodungsverbot verstoßende Schafweide, sondern das Verhalten des Bf - Verstoß gegen das Rodungsverbot durch Pflanzen zur Weinreben auf dieser Waldfläche - im Mai 1995).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060101.X01Im RIS seit
20.02.2003Zuletzt aktualisiert am
24.07.2015