RS Vwgh 1998/7/2 97/06/0101

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte

Norm

MRK Art6 Abs1;
VwGG §31 Abs1 Z5;
VwGG §31 Abs2;

Rechtssatz

Mit dem Argument, daß "nach ständiger Rechtsprechung der

Straßburger Konventionsinstanzen ... Richter, die einen

Beschuldigten bereits einmal verurteilt haben, im gleichen Sachverhalt befangen" seien, wird nicht eine Befangenheit jener Richter des VwGH aufgezeigt, die über den in einem früheren Beschwerdeverfahren zugrundeliegenden Tatvorwurf entschieden haben (hier: Gegenstand des nunmehrigen Strafverfahrens ist nicht die vom Bf im Jahre 1991 durchgeführte, dem früheren Beschwerdeverfahren zugrundeliegende, gegen das Rodungsverbot verstoßende Schafweide, sondern das Verhalten des Bf - Verstoß gegen das Rodungsverbot durch Pflanzen zur Weinreben auf dieser Waldfläche - im Mai 1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060101.X01

Im RIS seit

20.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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