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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/05/0242 1Stammrechtssatz
Eine bisher unerledigte Berufung gegen einen nicht mehr rechtswirksamen Bescheid ist mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit zurückzuweisen.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070018.X05Im RIS seit
20.11.2000