RS Vwgh 1998/7/2 98/07/0018

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/05/0242 1

Stammrechtssatz

Eine bisher unerledigte Berufung gegen einen nicht mehr rechtswirksamen Bescheid ist mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit zurückzuweisen.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070018.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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