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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Von Pumpstationen, zu denen mit einem Betonmantel umhüllte Pumpen gehören, ist keinesfalls mit Auswirkungen auf über 1 km vom Baugrundstück entfernten Grundflächen zu rechnen. Dem Eigentümer dieser Grundflächen kommt daher keine Parteistellung iSd § 2 lit i Vlbg BauG 1972 im Baubewilligungsverfahren betreffend die Pumpstationen zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998060044.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009