RS Vwgh 1998/7/2 98/06/0044

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Vlbg 1972 §2 liti;
BauRallg;

Rechtssatz

Von Pumpstationen, zu denen mit einem Betonmantel umhüllte Pumpen gehören, ist keinesfalls mit Auswirkungen auf über 1 km vom Baugrundstück entfernten Grundflächen zu rechnen. Dem Eigentümer dieser Grundflächen kommt daher keine Parteistellung iSd § 2 lit i Vlbg BauG 1972 im Baubewilligungsverfahren betreffend die Pumpstationen zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998060044.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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