RS Vwgh 1998/7/2 98/07/0076

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

CKWAnlagenV 1994;
WRG 1959 §31 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0077

Rechtssatz

Die aufgrund der CKWAnlagenV 1994 angeordneten Maßnahmen schließen einen Auftrag nach § 31 Abs 3 WRG bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070076.X06

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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