Index
50/01 GewerbeordnungNorm
CKWAnlagenV 1994;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0077Rechtssatz
Die aufgrund der CKWAnlagenV 1994 angeordneten Maßnahmen schließen einen Auftrag nach § 31 Abs 3 WRG bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070076.X06Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009