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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs5;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Rechtsträger der belBeh (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) und der Rechtsträger der mitbeteiligten Partei (Bund - Bundesstraßenverwaltung) im vorliegenden Verfahren (betreffend eine Enteignung nach dem BStG) identisch sind, hindert nicht den Zuspruch von Kosten an den Bund sowohl als Rechtsträger der belBeh als auch im Hinblick auf die Stellung als mitbeteiligte Partei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995060173.X03Im RIS seit
12.11.2001