RS Vwgh 1998/7/2 98/07/0042

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38;

Rechtssatz

Die Prüfung der Konsensfähigkeit einer nach § 38 WRG bewilligungspflichtigen Anlage ist aus den in der Marginalrubrik zu dieser Gesetzesstelle ersichtlichen Gesichtspunkten der "Abwehr und Pflege der Gewässer" auf die durch die geplante Anlage als solche bedingten Einwirkungen auf Gewässer abzustellen und kann nur zu einem Konsens führen, wenn unter diesen Aspekten öffentliche Interessen durch die Anlage nicht beinträchtigt und fremde Rechte nicht verletzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070042.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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