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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §1;Rechtssatz
Die Auffassung, der dem Gericht verursachte Arbeitsaufwand sei bei der Gerichtsgebührenpflicht zu berücksichtigen, ist unrichtig. Vielmehr stellen die Gerichtsgebühren Abgaben dar, bei denen im Einzelfall eine Äquivalenz der Amtshandlung nicht erforderlich ist (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren/5, E 1 zu § 1 GGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996160105.X02Im RIS seit
24.10.2001