RS Vwgh 1998/7/2 96/16/0105

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1;
GJGebG 1962 §1;

Rechtssatz

Die Auffassung, der dem Gericht verursachte Arbeitsaufwand sei bei der Gerichtsgebührenpflicht zu berücksichtigen, ist unrichtig. Vielmehr stellen die Gerichtsgebühren Abgaben dar, bei denen im Einzelfall eine Äquivalenz der Amtshandlung nicht erforderlich ist (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren/5, E 1 zu § 1 GGG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160105.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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