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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/11/07 96/06/0220 1 (hier: auch diese Verfahren sind daher grundsätzlich nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen).Stammrechtssatz
Verfahren, die durch Anträge auf Zustellung bereits rechtskräftiger Bescheide von Personen ausgelöst werden, die der Auffassung sind, sie hätten in diesen Verfahren als Partei beigezogen werden müssen, müssen jenen Verfahren zugerechnet werden, die zur Erlassung der begehrten Bescheide geführt haben (hier: Widmungsverfahren nach der Stmk BauO 1968).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060057.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010