RS Vwgh 1998/7/2 97/06/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
AVG §8;
BauG Stmk 1995 §119 Abs2;
BauO Stmk 1968 §61;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/11/07 96/06/0220 1 (hier: auch diese Verfahren sind daher grundsätzlich nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen).

Stammrechtssatz

Verfahren, die durch Anträge auf Zustellung bereits rechtskräftiger Bescheide von Personen ausgelöst werden, die der Auffassung sind, sie hätten in diesen Verfahren als Partei beigezogen werden müssen, müssen jenen Verfahren zugerechnet werden, die zur Erlassung der begehrten Bescheide geführt haben (hier: Widmungsverfahren nach der Stmk BauO 1968).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060057.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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