RS Vwgh 1998/7/2 97/07/0195

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte

Norm

B-VG Art140;
B-VG Art15 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
KulturflächenschutzG OÖ 1958 §1 Abs2;
StGG Art2;
StGG Art5;

Rechtssatz

Die kompetenzrechtliche Grundlage des OÖ KulturflächenschutzG stellt Art 15 Abs 1 B-VG dar. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des OÖ KulturflächenschutzG hat der VwGH unter den vom Bf vorgebrachten Aspekten im Beschwerdefall nicht. (Hier: Der Bf bringt vor, § 1 Abs 2 OÖ KulturflächenschutzG verstoße sowohl gegen das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht als auch gegen das Gleichheitsgebot).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070195.X02

Im RIS seit

07.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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