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L61304 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
B-VG Art140;Rechtssatz
Die kompetenzrechtliche Grundlage des OÖ KulturflächenschutzG stellt Art 15 Abs 1 B-VG dar. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des OÖ KulturflächenschutzG hat der VwGH unter den vom Bf vorgebrachten Aspekten im Beschwerdefall nicht. (Hier: Der Bf bringt vor, § 1 Abs 2 OÖ KulturflächenschutzG verstoße sowohl gegen das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht als auch gegen das Gleichheitsgebot).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997070195.X02Im RIS seit
07.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010